Internationales Komitee für die Verteidigung von Slobodan Miloševic - Deutsche Sektion

Pressemitteilung v. 27. Februar 2006

NATO-Niederlage an der Weinstraße
Aber wer zahlt die Reparationen?


In aufopfernder Pflichterfüllung forschten in den vergangenen Monaten deutsche Beamte Banken, Konten und Spender aus, um den Spendengeldern auf die Spur zu kommen, die Slobodan Miloševic in Den Haag die Selbstverteidigung ermöglichen. Vor jenem ad-hoc-Tribunal, das die Zerstörer Jugoslawiens zur Vertuschung ihrer Umtriebe installiert haben.

Als verlängerter Arm der NATO müht sich die Oberfinanzdirektion Koblenz, die Spendensammlung für die Verteidigungskosten von Slobodan Miloševic zu sabotieren und lahmzulegen. Durch dezente Hinweise wurde erst die Volksbank Darmstadt, dann die Postbank veranlasst, Spendenkonten zu kündigen, in einem Fall sogar das Privatkonto einer Mitarbeiterin des Verteidigungsteams. Obwohl das Amtsgericht Darmstadt im Jahr 2004 urteilte, das Spendensammeln für eine strafgerichtliche Vereidigung falle nicht unter die EU-Verordnung, mit der die Gelder von "Miloševic und seinem Umfeld eingefroren" werden sollten, war an ein Rückgängigmachen der Kontenkündigung nicht zu denken.

Und trotz dieses Urteils ließen sich Del Pontes Häscher nicht von ihrem Auftrag abbringen, die Spendensammlung zu torpedieren. Als nächste Bank nahmen sie die Kreis- und Stadtsparkasse Darmstadt ins Visier und beschlagnahmten im Oktober 2005 das dort eingerichtete Konto, Beamte der Essener Zollfahndung durchsuchten auf Geheiß aus Koblenz die Privatwohnung des Finanzbevollmächtigten Peter Betscher in Darmstadt, wobei sie Computer, Kontounterlagen und Akten mitgehen ließen. Zum Jahresende wurde Peter Betscher mit einem "Bußgeld" von über 10.000 Euro bestraft, und als vorerst "letzten Streich" wurde die Wiener Bank Austria-Creditanstalt bedroht und veranlasst, das dortige Ersatz-Spendenkonto einzufrieren.

Gegen das Bußgeld legte Peter Betscher Rechtsmittel ein, und das Amtsgericht in Neustadt an der Weinstraße hatte darüber am 14.02.2006 zu entscheiden. Die Koblenzer Finanzfahnder verteidigten ihren Bußgeld- und Einziehungsbescheid damit, dass der Beschuldigte "Konten eingerichtet und darauf Finanzmittel zur Verteidigung von Slobodan Miloševic gesammelt" habe, somit habe er "wissentlich und absichtlich an Maßnahmen teilgenommen, um Gelder für Herrn Miloševic bereitzustellen". Darin läge ein Verstoß gegen die Verordnungen (EG) Nr. 2488/2000 vom 14. November 2000 und Nr. 1205/2001 vom 20. Juli 2001 nebst § 33 Außenwirtschaftsgesetz und § 70 Außenwirtschaftsverordnung.

Del Pontes Häscher des Rechtsbruchs überführt

Das sah nun das Amtsgericht in Neustadt völlig anders: "Entgegen der Auffassung der Verwaltungsbehörde ist das Sammeln von Spendengeldern zur Verteidigung von Miloševic in der von dem Betroffenen durchgeführten Form nicht als Ordnungswidrigkeit im Sinne der obengenannten Vorschriften anzusehen", da "über die Guthaben der fraglichen Konten lediglich der Kontoinhaber, nicht jedoch Herr Miloševic oder ihm nahestehende Personen im Sinne der Verordnung verfügen konnten."

Unter die fraglichen Verordnungen "kann jedenfalls das streng zweckgerichtete Sammeln von Geldern zur Verteidigung des Herrn Miloševic, die diesem selbst direkt nicht zugute kommen und auf die er keinerlei Zugriffsmöglichkeiten hat, nicht fallen. Eine andere Betrachtungsweise wäre auch mit dem Grundsatz eines fairen Verfahrens (Artikel 6 Abs. 3 c Europäische Menschenrechtskonvention) nicht zu vereinbaren".

Hieraus folgerte das Gericht messerscharf: "Der Betroffene war deshalb aus rechtlichen Gründen freizusprechen. Die Beschlagnahmung der Guthaben auf den obengenannten Konten war aufzuheben. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen der Staatskasse zur Last." (Az. 5131 Js 4060/06.2b OWi)

Damit wird nochmals unmissverständlich klargestellt: Die Behinderung der Spendensammlung verstößt gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz eines fairen Verfahrens und damit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Damit sind die Häscher Del Pontes eindeutig als Rechtsbrecher gekennzeichnet, mitsamt ihren willigen Vollstreckern in Koblenz und Essen, von den "Helden" in den Bankvorständen ganz zu schweigen.

Verloren - trotz gewonnenem Prozess?

Doch bei aller Genugtuung über diesen Sieg des Rechts bleibt wie so oft ein schaler Beigeschmack, denn für den angerichteten Schaden kommen nicht die Rechtsbrecher auf, der bleibt am Komitee für die Verteidigung von Slobodan Miloševic hängen. Obwohl immer nur kleine Geldbeträge durch Einfrieren blockiert werden, viele Spender sind durch die Schließung und den Wechsel der Bankkonten verunsichert. Manche zweifelten an der Rechtmäßigkeit ihrer Spende, andere an der Korrektheit der Spendenverwendung, wieder andere erhielten ihre Spende von der Bank zurück oder fanden kein Ersatzkonto. All dies hat die Arbeitsmöglichkeiten des Finanzbeauftragten und der Verteidigung selbst erheblich eingeschränkt.

Ohne den Schaden genau beziffern zu können, ging das Spendenaufkommen deutlich zurück, so dass die deutsche Mitarbeiterin im Verteidigungsteam nur noch sporadisch in Den Haag sein konnte, was aufgrund der ohnehin minimalen Ausstattung eine Personalreduzierung um 50% bedeutet. Damit wurde die Verteidigungsarbeit direkt behindert und gestört.

Nach den eigenen Statuten des ad-hoc-Tribunals stellt das Agieren der deutschen (und österreichischen) Behörden eine "Missachtung des Gerichts" dar, und zwar nicht nur durch Worte, sondern "tätlich". In diesem speziellen Fall scheint das "Tribunal" jedoch nach dem Motto "ein Krähe hackt der anderen kein Auge aus" verfahren zu wollen: Aufforderungen, gegen die Behinderung der Verteidigung aktiv zu werden, stießen bei der Verwaltung des Sondergerichts auf demonstratives Desinteresse, die Anfrage hierzu von Rechtsanwalt Kaleck im Januar 2006 ist bis heute unbeantwortet.

Damit wird indirekt bestätigt, was die Miloševic-Unterstützer von Anfang an behaupteten: dass die Behinderung der Spendenaktion Teil einer umfassenden Kampagne von Del Ponte und der hinter ihr stehenden NATO-Kreise ist, um dem "Angeklagten" das Recht auf Selbstverteidigung zu nehmen, ihn (zumindest) mundtot zu machen, die NATO-Version über die Zerstörung Jugoslawiens als alleinseligmachend an die Stelle der historischen Wahrheit zu setzen.

Neben der fortgesetzten Verweigerung ärztlich empfohlener Prozesspausen und der gebotenen ärztlichen Behandlung, so zuletzt die Verweigerung einer vorübergehenden klinischen Behandlung in Moskau, setzt die Regie des "Tribunals" alles daran, den Stress ihres "Star-Angeklagten" zu verschärfen. Auf die 300 Tage beanspruchende "Anklage" wurde ihm nur die Hälfte der Zeit zur Erwiderung eingeräumt, und diese zusätzlich durch Konfiszierung der bescheidenen Finanzmittel für Verteidigungsaufwendungen erschwert. Dies alles zeigt die ausweglose Lage dieses Sondergerichts, vor dem bis dato kein einziger Anklagepunkt bewiesen werden konnte, aber bisher alle von Slobodan Miloševic widerlegt wurden, soweit dazu zeitlich Gelegenheit war.

Die mindeste Forderung zum Ausgleich des von den Tribunalshandlangern angerichteten Schadens lautet daher, den Zeitraum zur Erwiderung auf Del Ponte und Co. um ein halbes Jahr zu verlängern.


Kontakt: Klaus Hartmann, Schillstraße 7, D-63067 Offenbach am Main, T/F: 069 - 83 58 50; e-mail: vorstand@freidenker.de


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