ICTY: Pressemitteilung zu Verbot von Telefongesprächen und Besuchen

Den Haag, den 12. Dezember 2003
JL/P.I.S./810e

Registry verhängt Kommunikationsbeschränkungen für Gefangene betreffend Medien-Wahlkampf aus der Haftanstalt des Tribunals

Am 11. Dezember 2003 hat der stellvertretende Registrar des Tribunals, David Tolbert, zwei Entscheidungen hinsichtlich des Rechts von Gefangenen der Haftanstalt des Tribunals erlassen, von den gewährten Möglichkeiten der Kommunikation zu Wahlkampfzwecken in den Medien Gebrauch zu machen. Die Entscheidung wurde speziell in Bezug auf zwei Angeklagte getroffen, Slobodan Miloševic and Vojislav Seselj. Beide Angeklagten wurden heute, am 12. Dezember 2003, entsprechend in formiert.

Bei diesen Entscheidungen hat der stellvertretende Registrar insbesondere folgendes berücksichtigt:

Der stellvertretende Registrar hat gemäß Regel 60 und 63 der Inhaftierungsbestimmungen für einen Zeitraum von 30 auf die Entscheidungen folgenden Tagen beschlossen:

  1. "Verbot von Telefongesprächen der Angeklagten mit jedermann (insbesondere mit den Medien), ausgenommen Telefongespräche mit unmittelbaren Familienangehörigen, Rechtsanwälten (falls anwendbar), diplomatischen und konsularischen Vertretern unter der Bedingung, dass diese Möglichkeit in keiner Weise benutzt wird, um mit den Medien Verbindung aufzunehmen;

  2. Alle genehmigten Telefongespräch, ausgenommen zur Kommunikation mit anerkannten Rechtsbeiständen (falls vorhanden) und diplomatischen und konsularischen Vertretern werden aufgezeichnet;

  3. Verbot von allen Besuchen der Angeklagten durch jedermann (insbesondere durch die Medien), ausgenommen Besuche von unmittelbaren Familienangehörigen, Rechtsanwälten (falls anwendbar), diplomatische und konsularische Repräsentanten;

  4. Alle genehmigten Besuche werden durch den Leiter der Haftanstalt oder einen von ihm bestimmten Beamten, beaufsichtigt."

Siehe vollen Wortlaut der Entscheidungen des stellvertretenden Registrars
Miloševic Case ¤ Seselj Case


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