ICTY-Pressemitteilung zur Zeugenaussage von Wesley Clark
Den Haag, 19. November 2003 Zeugenaussage von General Wesley Clark im Verfahren gegen Miloevic am 15. und 16. Dezember 2003
Die Dritte Kammer hat am 17. November 2003 beschlossen, dass General Wesley Clark im Verfahren gegen Miloevic am 15. Dezember 2003 als Zeuge gehört wird und am folgenden Tag zur Vervollständigung seiner Aussage zur Verfügung steht.
Die Kammer hat ferner eine frühere vertrauliche Entscheidung vom 30. Oktober 2003 bekannt gemacht, worin die Bedingungen dargelegt sind, unter denen General Clark seine Aussage machen wird. Mit dieser Entscheidung genehmigte die Kammer die zusätzliche Aufnahme von General Clark in die Liste der Zeugen der Anklage sowie umfassende Schutzmaßnahmen, die von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (US-Regierung) verhängt worden sind gemäß Regel 70 der Verfahrensordnung des Tribunals ["Tribunal´s Rules of Procedure and Evidence (RPE)"].
Hintergrund:
Die US-Regierung hat sich bereit erklärt, General Clark zu gestatten, im Verfahren gegen Miloevic gemäß Regel 70 Verfahrensordnung (RPE) auszusagen, und ist insofern ["as such"] berechtigt, bestimmte Schutzmaßnahmen hinsichtlich seiner Zeugenaussage zu verlangen. Diese Schutzmaßnahmen wurden durch das Büro des Anklägers beantragt.
Die Kammer ist durch eine Entscheidung der Berufungskammer (Ankläger gegen Miloevic, "Entscheidung über die Auslegung und Anwendung von Regel 70" vom 23. Oktober 2002) gebunden, welche dem Informationsgeber (US-Regierung) das Recht gewährt, gemäß Regel 70 der Verfahrensordnung (RPE) bestimmte Bedingungen für die Aussage eines von ihm zur Verfügung gestellten Zeugen durchzusetzen.
Die von der US-Regierung beantragten Schutzmaßnahmen werden erbeten, um ihre nationalen Interessen zu schützen, und die Kammer hat diesen Schutzmaßnahmen auf dieser Grundlage stattgegeben.
Die Kammer hat am 30. Oktober 2003 wie folgt beschlossen:
Eine Benachrichtigung der Journalisten über die für die Medien getroffenen Vorkehrungen zum Anschauen der Aufnahmen von General Clarks Zeugenaussage nach dem 16. Dezember 2003, erfolgt zu gegebener Zeit.
JL/P.I.S./802-e
Kein öffentlicher Zugang an diesen Tagen
Veröffentlichung der Aufzeichnung der Zeugenaussage nach 48 Stunden